Webradio-Streamripping
Eine neue Form der Musikpiraterie?- Eine Untersuchung des urheberrechtlichen Rahmens fuer Webradios und der Schranke der Privatkopie
Samenvatting
Am Beispiel Webradio wird untersucht, welche urheberrechtlichen Verwertungsrechte, insbes. der offentlichen Wiedergabe ( 19a, 20 UrhG), fur Streamingdienste zu lizenzieren sind. Es wird die Anwendbarkeit der Schranke der Privatkopie ( 53 UrhG) auf Streamripping gepruft und die Notwendigkeit ihrer Einschrankung samt Regelungsvorschlag diskutiert.

